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13.07.09

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Neu : Abtshof und Dansweiler Hof

 

Psychologisches Gutachten von 1966 ? Wer hat das geschrieben? Wo war die Kontrolle von Außen? Da ist Hans Bert neun Jahre alt und wusste nur noch durch Flucht diesen Misshandlungen zu entgehen. Die Nonnen haben einen Antrag gestellt einen neun jährigen in ein geschlossnes Heim abzuschieben.

Anfrage der Schule warum keine Hausaufgaben gemacht werden.
Daraufhin wurden wir nachmittags von der Nachhilfefrau gequält und misshandelt.

In dieser "Kur" ist mit dem Rücken schlimmes passiert.





Hier kann die Kuranweisung gelesen werden!



Die Heimkinder mussten sich auch noch für diese Quälerei bedanken.

Fünf Tage hat man Hans Bert in ein Zimmer eingesperrt und von der Schule abgehalten.
Die Prügel die er da von Sr. Michaela bekommen hat mussten erst mal abheilen!

Nun wurden seine "Schandtaten" gesammelt um ihm abzuschieben



Diesen Brief hat Herr Beckers mit 39 Jahren bekommen

 und dann Endlich den Namen seiner Mutter erfahren.

Sie hat aber vom Heim nie eine Antwort bekommen!

21.03.1970

Herrn Oberkreisdirektor

514 Erkelenz

z.Hd. von Herrn Bardenberg

 

Betrifft: Hans-Bert Beckers, geb. am 9.10.56.

 

Der Leiter der Hauptschule Dalheim Rödgen teilte uns mit, daß o.g.

Junge in der Konferenz am 20.3.70. von Seiten des Lehrerkollegiums wie folgt beurteilt wurde:

Der Junge sei in einer öffentlichen Schule und in einem Heim, wie es das Kinderdorf ist, nicht tragbar. Die Mittel, den Jungen erzieherisch zu erfassen, reichen in seiner jetzigen Umwelt nicht aus.

Das Lehrerkollegium bittet um eine baldige Lösung des Problems.

Herr Lehrer Wasch bat mich, Ihnen dies mitzuteilen, da er - wenn er dies schriftlich niederlegen würde, einen Antrag an den Schulrat stellen müsste Dies würde die Angelegenheit noch verzögern.
 

PS:

Geschrieben von irgendeiner Nonne
Die Schule hat schön weggesehen und mitgeprügelt.

Psychologisches Gutachten von 1971 Was haben die Nonnen da angerichtet?

 

                                          Hennef, den 6.8.71

 

 

Psychologischer Dienst

 

 

Untersuchungsbericht

über

 

Johannes Lambert Beckers, geb am 9.10.56 in Dahlheim/Rödgen

 

Der Jugendliche lebt in einer „Welt“, die eindeutig von infan-

tilen Zügen zusammengehalten wird. Er versteht sich als ein

„Objekt“ (für andere), das gepflegt, beschützt und im übrigen

möglichst wenig in seinem Tun „gestört“ wird. Dieses Tun weist

Züge auf, welche ausschließlich des Wohl des Hans-Bert betreffen

- versehen mit kaum Realitätsbezug, vielmehr aber mit altersunge-

mäßen Vorstellungen sowie märchenhaften Wünschen. Sein Äußeres,

seine Körpergröße, aber auch die Art sich zu gebärden, sichert

ihm allerdings immer wieder die gewünsche Aufnahme- und Be_

handlugsweise seitens der Erwachsenen zu.

Es ist dies eine Lage des totalen Versorgt-werdens, die Hans-Bert

anstrebt, ohne nennenswerte Gegenleistungen erbringen zu müssen.

Er hat es auch niemals gelernt anstatt sich versorgen zu lassen,

in eigener Regie Lebensnotwendigkeiten überhaupt erst zu erkennen

geschweige denn sie anzugehen, um sie schließlich bewältigen zu

können.

Dem Verhalten liegt hier das Handlungsmuster zugrunde: Ansprüche

haben – feste mit Fremdhilfe rechnen – „glücklich“ sein, wenn diese

Ansprüche erfüllt werden – sich eingeschränkt, vernachläßigt,

schlecht behandelt fühlen, wenn er etwas tun soll, woraus ein

Gewinn für ihn persönlich nicht unmittelbar ersichtlich wird;

es folgen dann darauf seine „Antworten“, die ihm als „Einzelgänger“

„Schwierig zu lenken“, sowie „der Gemeinschaft widersetzend“

ausweisen.

Hans-Bert ist seelisch noch sehr jung. Sein Tun trachtet danach,

fast ausschließlich der eigenen Person Möglichkeiten des Spielens

undWohlergehens zu sichern. Seine „Pläne“ diesbezüglich rechnen

vollends auf die anderen – als die Helfenden -, während an Eigen-

einsatz wenig investiert werden soll. Das seelische Konzept des

Jugendlichen kennt kaum die Notwendigkeit zum eigenständigen

Leben, weshalb er sie auch nicht einbeziehen kann.

 

 

                                                        - 2 -

 

- 2 -

 

Erzieherisch müßte er sehr behutsam über das Spielerische,

hin zu ernsthaften Beschäftigungen geleitet werden, die

ihn in die Lage versetzen,sollen, aus der völligen Abhängigkeit

von den anderen in allmähliche Eigenständigkeit hineinzukommen.

Hierbei muß versucht werden, Prinzipien, die mit diesem Auflösungs-

bzw. Neuorientierungsprozeß zusammenhängen, ihm klar zu machen:

So  z.B. Regelmäßigkeit, Zusammenarbeit, gegenseitige Angewiesen-

heit, sowie Aufgaben bzw. Neubeginnen-können usf.

Die Tatsache daß der Jugendliche psychisch sehr beweglich ist

ferner, daß diese Beweglichkeit bis jetzt nicht ein anderes

Betätigungsfeld (außer dem Spielerischen) – etwa auf dem der

Kriminalität o.ä. – gefunden hat, läßt eine positive Prognose

über seine künftige Entwicklung – die Anleitung dazu immer

vorausgesetzt – leicht zu.

Hans-Bert sollte vorerst den Volksschulabschluß erreichen.

Zwar denkt er an einen kaufmännischen Beruf in der Lebensmittel-

branche, es wäre dennoch verfrüht ihn auf eine konkretes Berufsziel

sich festlegen zu lassen.

 

 

 

 

 

                             (K. Th. Tyradellis)

                                 Psychologe

 

 

 
     

Nur drei Jahre hatte Herr Beckers Zeit das versäumte im Abtshof nachzuholen.
Nach zwei Monaten hat er die Ängste vor Nonnen etwas abgelegt

Rechtschreibung nach 15 Jahren Heimerziehung. Wer hat hier wenn Verwahrlosen lassen?

Da ist ja fast alles falsch geschrieben!!!

Vermögensverwaltung (Buchführung) eines fünfzehnjährigen im Heim
Was waren hier für Menschen am Werk?

Heimleiter Dr. Robert Werner Abtshof schreibt am 23.08.1971 an den LVR Köln

 

Dem körperlich noch recht kleinen Jugendlichen wurde etwas Zeit gelassen, sich an eine Arbeit zu gewöhnen. Er ging aber bald

von sieh aus in die Werkstatt der Neuzugänge, wobei ihm besonders faszinierte, daß er damit selbst Geld verdienen konnte. Er verfolgte die einzelnen Arbeitsgänge sehr interessiert, beim ersten Besuch in der Werkstatt, und fragte dann - obwohl er noch nicht hätte arbeiten müssen – ob er nicht mithelfen dürfte. Zur allgemeinen Überraschung gelang es ihm außerordentlich schnell, trotz seines kleinen Wuchses mit großer Energie sich den größeren Arbeitskameraden gleichzustellen. Er ging mit Elan an die Arbeit heran und bewies auch ein erstaunlich gutes Durchhaltevermögen, wenn er über den ganzen Tag hinweg zur Arbeit eingesetzt war.

Auch hier zeigte sich ein gutes manuelles Geschick. Viele Arbeiten verrichtete er im Durchschnitt doppelt so schnell, wie andere Jungen, die älter und wesentlich stärker sind. Alle Arbeiten führte er anstandslos und ohne Tadel durch, dabei war festzustellen, daß er auch mitdachte und auch eigene Ideen über die Ausführung der Arbeit verwirklichen konnte - während der pausen saß Hans-Bert oft allein an den Arbeitstischen und machte Experimente mit einem Spielzeugauto, das er z.B. aus geringer Höhe fallen ließ, um die Elastizität der Reifen zu prüfen.

In der Schule erreichen die Kenntnisse nur den Stand des

4. Schuljahres. Es ist aber kaum daran zu zweifeln, daß er nach

seinen Fähigkeiten zu einem vollen Abschluß der Hauptschule durchaus geeignet ist.

 

Hier stellen sich viele Fragen an den LVR. War es Schwarzarbeit oder Zwangsarbeit. Wo war die Aufsicht.
Warum hatte ich nach 14 Jahren Heimzeit die Schulbildung eines Grundschulkindes.
 

Giftige Zwangsarbeit mit 14 Jahren.

Keine Rentennachzahlung

 

Landschaftsverband Rheinland

Herrn Landesrat

Michael Mertens

Herrmann-Pünder-Str. 1

 

50679 Köln 

 

13.03.2006 sein Anwalt

Uns liegt Ihr Schreiben vom 12.01.2006 vor. Unser Mandant befand sich in der Zeit vom 21.06.1971 bis 31.12.1974 in dem Rheinischen Jugendheim "Abtshof' in Hennef/Sieg.

Dort mußte er bereits als 14-jähriger im Akkord ganztägig Fliesbandarbeit verrichten. Er und andere Jugendliche wurden dazu eingeteilt, für eine Firma Tipon Lackstifte herzustellen. Unser Mandant und andere Jugendliche mußten giftigen Nitrolack aus großen offenen Behältern in kleine Autolack-Stifte umfüllen und mit einer Kappe, in der sich ein Tupf-Pinsel befand, verschließen.

Obwohl unser Mandant diese gesundheitsschädigende Arbeit ganztägig verrichten mußte, wurde er hierfür - zumindest in der Zeit vom 21.06.1971 bis 01.04.1972 nicht entlohnt. Auch wurden für unseren Mandanten von Seiten des Landschaftsverbandes, dem Träger des Jugendheims, keinerlei Sozialabgaben abgeführt. Wir verweisen hierzu auf den in der Anlage beigefügten Versicherungsverlauf, den die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über unseren Mandanten führt.

Unser Mandant macht hiermit einen Anspruch auf angemessene Vergütung seiner Tätigkeit in der Zeit vom 21.06.1971 bis 01.04.1972 sowie Nachzahlung der Rentenversicherungsbeiträge geltend.

Wir bitten um Ihre Stellungnahme.

 

21.03.2006

wie Herrn Beckers bereits mitgeteilt, bestehen Unterlagen aus der betreffenden Zeit nicht mehr, so dass konkrete Auskünfte über Beschäftigungen oder Ausbildungen und evtl. Sozialversicherungen nicht mehr möglich sind. Jugendliche wurden damals, wenn sie einer Ausbildung nicht nachgehen konnten, unter pädagogischen Gesichtspunkten beschäftigt, um u. a. die Ausbildungsbefähigung herauszufinden. Es wurden mithin keine wirtschaftlich verwertbaren Arbeitsleistungen erwartet. Auch bestand keine Arbeitspflicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Vielmehr handelte es sich um mittels pädagogischer Grenzsetzungen veranlasste Tätigkeiten. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass der pädagogische Prozess auch von entsprechenden Erwartungen geprägt war. Diese pädagogischen Beschäftigungen wurden nicht entlohnt und waren nicht versicherungspflichtig. Eine Versicherungspflicht von in Heimen Beschäftigten besteht seit 1963 nur für anerkannte Ausbildungsverhältnisse und seit 1975 auch für Anlernverhältnisse und Beschäftigungsmaßnahmen. Ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestünde im Übrigen nur dann, wenn der Arbeitnehmer gegen Entgelt arbeitet, rechtlich und tatsächlich dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, eine wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber vorliegt und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Da mir nicht bekannt ist, dass zwischen Herrn Beckers und der Firma Tipon ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, muss ich davon ausgehen, dass Herr Beckers ebenfalls ausschließlich im Rahmen des pädagogischen Konzeptes der Einrichtung im Zusammenhang mit dem Auftrag der Firma Tipon Tätigkeiten wahrgenommen hat und ein Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt und Versicherungsbeiträgen nicht bestand und somit auch kein Anspruch auf Nachzahlung besteht.

Ich bedauere, keine anderen Auskünfte erteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland

Christoph Hastenrath

http://www.lvr.de

Das Dezernat 4 - Schulen, Jugend

 

05.05.2006 sein Anwalt

in obiger Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihr Schreiben vom 21.03.2006.

In Ihrem Schreiben ist leider nicht erwähnt, daß unser Mandant die in unserem Schreiben vom 13.03.2006 geschilderten Arbeiten bereits im Alter von 14 Jahren verrichten mußte und daß es sich hierbei um eine gesundheits- und lebensgefährliche Akkord-Arbeit handelte. Zu dieser Arbeit wurde unser Mandant gezwungen. Im Falle der Weigerung wäre er in den Zellentrakt verlegt worden.

Die geschilderten Arbeitsbedingungen verstießen eindeutig gegen das auch damals schon geltende Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die in unserem Schreiben vom 13.03.2006 geltend gemachten Forderungen bleiben daher aufrecht erhalten.

Bei dieser Gelegenheit verdient Erwähnung, daß der Caritas-Verband Hessen für vergleichbar Betroffene Rentenversicherungsbeiträge nachbezahlt hat. Unseres Wissens hat sich auch die evangelische Kirche dieser Praxis angeschlossen.

Wir bitten um Ihre Stellungnahme.

 

07.06.2006 

bezüglich der in Ihrem o. g. Schreiben enthaltenen Schilderungen der damaligen Arbeitssituation des Herrn Beckers kann ich nur auf mein Schreiben vom 21.03.2006 verweisen. Weitere

Angaben und Stellungnahmen sind hierzu nicht möglich.            .           .

Eine Nachzahlung von Arbeitsentgelt und Versicherungsleistungen ist daher nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland

 

PS: Das hätten diese Beamten vom Landschaftsverband ihren Kindern niemals zugemutet oder angetan!
Möge ihr Weg zur Arbeit sehr Steinig sein und ihre eigenen Blagen auch mal ins Heim müssen.

Du bist ein Heimkind

Hier der Beweis der Bereicherung

341.605,- Euro im Monat für 95 Heimkinder, Plus Sonderzuwendungen und Spenden!

130.110,- Euro im Monat für 95 Harz IV Familien Vater, Mutter und Kind incl. Kindergeld

Wir nehmen also gerne 2 Heimkinder für 7000,- Euro im Monat bei uns auf!

Hier der Beweis der Abzocke ehemaliger Heimkinder

 

Zwei ehemalige Heimkinder haben mal bei einer ausgeschiedenen Gruppenleiterin eine Tasse Kaffee getrunken . Das hat der Gesellschaft 120,- Euro gekostet. Danke!

Hier ist dringend eine Buchprüfung nötig

 

 

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Material zur Verabschiedung von Direktor Dr. Robert Werner

 

vorgetragen von Landesdirektor(1954 – 75) Dr. Udo Klausa LVR

Nachfolger Herr Satrutin: Heimleiter im Abtshof/Hennef ab 1972 

 

Hennef 18.08.1972 "Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland"

 

1.

Allgemeines über die öffentliche Erziehung

 

Wenn der Direktor eines Rheinischen Landesjugendheimes, also eines Heimes der öffentlichen Erziehung,  in den Ruhestand tritt, liegt es nahe, aus diesem Anlass Überlegungen über den derzeitigen Stand in der öffentlichen Erziehung anzustellen. Alle, die hier heute der Einladung zu dieser Verabschiedung gefolgt sind, stehen der Arbeit dieses Hauses nahe, sei es durch eine unmittelbare Tätigkeit in diesem Heim oder weil sie in verwandten Arbeitsbereichen mit dem Heim zusammenarbeiten.

 

1.1

Der Landschaftsverband Rheinland betreut im Rahmen der Freiwilligen Erziehungshilfe und der Fürsorgeerziehung zusammen zur Zeit etwa über 6.000 Kinder und Jugendliche, von denen etwa die Hälfte in Heimen leben.

Während noch vor Jahren diese Arbeit weitgehend im Schatten des öffentlichen Interesses getan wurde, haben sich in den letzen Monaten die Massenmedien und auch verschiedene Gruppierungen in der Öffentlichkeit stärker für die Arbeit der öffentlichen Erziehung interessiert. Dieses Interesse hat zwei konträre Auswirkungen: Auf der einen Seite sind uns konstruktiv kritische Berichte durchaus eine Hilfe, wenn es darum geht, in den zuständigen Gremien die erforderlichen sächlichen und personellen Mittel für diese Arbeit zu erhalten; auf der anderen Seite sind wir sehr häufig bestürzt über tendenziöse und einseitige Darstellungen der Probleme und Lösungsversuche im Bereich der öffentlichen Erziehung, Darstellungen, die den vielfältigen Leistungen der in dieser Arbeit stehenden Mitarbeiter nicht gerecht werden und Interessenten von dieser Arbeit in der Heimerziehung abhält. Außerdem stellen solche einseitigen Berichte eine starke Belastung des sehr notwendigen Kontaktes zwischen den Heimen, Jugendämtern und dem Landesjugendamt auf der einen Seite und den Eltern der Minderjährigen auf der anderen Seite dar. Schließlich erschweren sie auch häufig die Bereitschaft des Jugendlichen, an der Überwindung seiner Schwierigkeiten selbst mitzuarbeiten, weil allzu leicht der Eindruck geweckt wird, dass an seiner Situation nicht auch der Jugendliche selbst sondern nur die angeblich unzulängliche Gesellschaft die Schuld trägt.

 

1.2

Durch diese Bemerkung soll keinesfalls der Eindruck entstehen, wir hielten den derzeitigen Stand der öffentlichen Erziehung für optimal. Im Gegenteil: Wir sind von der Notwendigkeit überzeugt, auch in den nächsten Jahren weiterhin erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung der Gesamtsituation unternehmen zu müssen. Dazu gehört aber auch eine tatkräftige Mitwirkung der örtlichen Jugendämter und der dort tätigen Mitarbeiter in den freien Verbänden, um die Zahl der in Heimerziehung Kommenden weiter zu vermindern. Wir wissen, dass die Herausnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen aus seiner Umgebung nach Möglichkeit vermieden werden sollte und dass stattdessen eine intensive fachliche Beratung und Betreuung des Kindes oder Jugendlichen in seiner Umgebung unter besonderer Berücksichtigung sonstiger Probleme der Familie intensiver versucht werden sollte, als dies häufig heute geschieht. Es kann nicht damit getan sein, einen Jugendlichen aus seiner Familie herauszuholen, in einem Heim unterzubringen und ihm dort so gut wie möglich zu helfen, während das Milieu, aus dem er kommt und in das er grundsätzlich doch zurückkehren sollte, unverändert bleibt. Wir werden in diesem Bereich durch entsprechende Beratung der öffentlichen Stellen in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung der Jugendhilfearbeit unternehmen müssen; damit auffällige Kinder und Jugendliche möglichst früh erfasst und am Ort betreut werden können, ist eine Vermehrung der Zahl der Erziehungsberatungsstellen, ein Ausbau der schulpsychologischen Dienste, eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Schulen und eine weitere Einstellung von hauptamtlichen Erziehungsbeiständen bei den Jugendämtern nötig. Alles das kostet Geld; wenn ich aber darauf hinweise, dass hier in diesem Heim zum Beispiel der tägliche Pflegesatz pro Jugendlichen mehr als DM 80,- beträgt, so wird deutlich, dass auch die heutige Form der Arbeit die öffentlichen Haushalte sehr belastet.

 

1.3

Trotz der Forderung nach einer Intensivierung der so genannten offenen Hilfen können wir aber auch nicht die Augen davor verschließen, dass es heute und auch in Zukunft immer Heimerziehung geben wird. Nicht alle Schwierigkeiten eines Kindes lassen sich am Ort behandeln, nicht überall ist die Familie oder die sonstige Umgebung tragfähig genug, mit diesen Schwierigkeiten zu leben. Wir werden uns daher auch in der Heimerziehung weiterhin um Verbesserungen bemühen. In dieser Richtung glauben wir, in der letzen Zeit bereits ein ganzes Stück vorangekommen zu sein.

Wenn Sie das Heim, in dem wir uns hier befinden, vergleichen mit Einrichtungen aus früherer Zeit, so wird ein Unterschied deutlich. Wo in früherer Zeit in Heimen Schlafsäle und Gruppen von 30 Jugendlichen mit einem Erzieher bestanden, sind in solchen Erziehungsgruppen heute weniger als die Hälfte bei einem Erzieherschlüssel von drei Erziehern pro Gruppe. In allen Rheinischen Landesjugendheimen haben wir zwei Psychologen zur Diagnose und Therapie der Schwierigkeiten dieser Jugendlichen. Neben dem Direktor sind zwei oder drei Erziehungsleiter jeweils für die Arbeit im Heim pädagogisch verantwortlich, neben den Erziehern in der Gruppe, den Ausbildern am Arbeitsplatz, den Lehrern in den Schulen, den Sporterziehern und Werkerziehern.

 

1.4

Das Jugendwohlfahrtsgesetz verlangt von den Landesjugendämtern als den Trägern der öffentlichen Erziehung, dass sie den Kinder und Jugendlichen bis zu ihrer Volljährigkeit die Hilfen geben, die diesen in ihrer geistigen, leiblichen und seelischen Entwicklung gefehlt haben, um sich in der Gesellschaft selbst behaupten zu können. Es geht hier also um die Nachholung eines erzieherischen Defizits.

Was setzt das voraus? Zunächst einmal sind es fachlich gut ausgebildete und für diese Arbeit engagierte Persönlichkeiten als Erzieher und Ausbilder. Um dieses Ziel erreichen zu können, hat der Landschaftsverband Rheinland seit Jahren eine eigene Erzieherausbildung installiert. Dadurch wurde jungen Menschen aus verschiedenen Berufsrichtungen die Möglichkeit gegeben, im Rahmen einer etwa 2.100 Sunden unfassenden berufsbegleitenden Ausbildung die erforderlichen Grundlagen für den Erzieherberuf zu erhalten. Wir sind zurzeit dabei, die Ausbildung inhaltlich und strukturell so umzugestalten, dass die abschließende Prüfung die staatliche Anerkennung umfasst.

 

1.5

Lassen sie mich nun noch auf zwei Dinge eingehen, die unmittelbar mit der Persönlichkeit des jetzt in den Ruhestand tretenden Dr. Werner zusammenhängen:

 

1.51

Da ist einmal die Rolle, die der Jugendliche selbst bei der Gestaltung der Erziehungsarbeit in diesen Heimen spielt. Wir sind davon überzeugt, dass eine effektive Erziehungsarbeit in einem solchen Heim nur möglich ist, wenn es gelingt, den Jugendlichen selbst einzeln und in Verbindung mit den anderen Jugendlichen des Heimes für die Lösung der dort anfallenden Probleme zu interessieren und zu engagieren. Die Anstrengung, die Herr Dr. Werner gerade in diesem Punkt seit seiner Zugehörigkeit zum Landschaftsverband unternommen hat, sind beispielhaft.

Wir haben mit großem Interesse verfolgt, wie sich die Arbeit des von ihm geschaffenen Trägerkreises, der sich aus Jugendlichen  des Heimes zusammensetzt, und des Jugendrates des Heimes abgespielt hat. Dies ist nicht nur ein Weg, den Jugendlichen an der Überwindung seiner und der Schwierigkeiten seines Kameraden selbst mitarbeiten zu lassen, sondern darin steckt eine ganze Portion Erziehung zu demokratischem Verhalten überhaupt.

 

1.52

Ein zweites ist die Situation eines Heimes dieser Art in Beziehung zu seiner unmittelbaren Umgebung, zu der Gemeinde, in der das Heim gebaut ist. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich darauf hinweise, wie unendlich schwierig es ist, Einrichtungen dieser Art heute an einem bestimmten Ort anzusiedeln, Die Einstellung ist sehr verbreitet, dass qualifizierte Einrichtungen dieser Art erforderlich sind; an der konkreten Bereitschaft, sie auch in der eigenen Umgebung zu haben und dadurch einen Teil der Probleme mitzutragen, fehlt es leider weitgehend. Wir sind uns bewusst, dass wir immer noch um das Verständnis der Bevölkerung werben müssen; aus unserer Sicht hat der Abtshof unter Dr. Werner durch die von ihm veranstalteten Tage der Offenen Tür, durch die Mitwirkung seiner Jugendlichen in Vereinen und bei Veranstaltungen in der Gemeinde, durch die Bereitstellung der Turn- und Schwimmhalle für Schulen und andere Gruppierungen und – was ich für sehr bedeutsam halte – durch die Aktivität des Jugendrates des Heimes, immer dann, wenn Vertrauenskrisen durch ein Gespräch mit Bevölkerungskreisen behoben werden sollten, manches erreicht.

 

2. Zur Person von Dr. Werner:

 

2.1

Geboren am 21.7.1907 in Hannover.

Nach dem Besuch von Volksschule und Gymnasium Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, München und Göttingen; juristisches Referendarexamen am 4.1.1930, Promotion zum Dr. jur. 1931, anschließend bis 1935 Schriftleiter an der Berliner Tageszeitung „Der Jungdeutsche“, einem Organ des 1933 verbotenen jungdeutschen Ordens. Auch als Dr. Werner nach 1937 als Prokurist im väterlichen Bauunternehmen in Hannover tätig war, setzte er die Arbeit für diese inzwischen verbotene Widerstandsgruppe fort, wurde 1940 verhaftet und mit 15 Gleichgesinnten durch ein Sondergericht zu 2 ½ Jahren Gefängnis verurteilt, die er in Einzelhaft verbüßen musste. Die letzten Kriegsjahre erlebte Dr. Werner als Soldat; nach dem Zusammenbruch übernahm er in Gießen die Geschäftsführung einer Baugemeinschaft für den Wiederaufbau; im Anschluss an eine Tätigkeit als Leiter des Referats für Information und Erziehung im Hessischen Ministerium für politische Befreiung war Dr. Werner 11 Jahre lang Leiter des hessischen Jugendstrafanstalt in Rockenberg.

 

2.2.

Am 1.6.1960 wurde Herr Dr. Werner mit der Leitung des damals in der Gemeinde Brauweiler bestehenden Rheinischen Landesjugendkeimes Dansweilerhof betraut.

Dieses Heim war das geschlossenste Erziehungsheim im Rheinland. Bei aller Unzulänglichkeit der dortigen Verhältnisse hat Herr Dr. Werner mit seinen Mitarbeitern dort ein Klima geschaffen, in dem die ersten Anfänge der partnerschaftlichen Arbeit mit diesen Jugendlichen durch ihre Beteiligung am Heimgeschehen entstanden. Hauptaufgabe von Dr. Werner war jedoch die Konzeption des neuen Heimes hier in Hennef. In eine Vielzahl von Gesprächen mit Pädagogen, mit Architekten und mit Vertretern verwandter und beteiligter Disziplinen entstand die Planung für dieses Heim, das in den Jahren seit seiner Eröffnung ein sehr vielfältiges, einhellig positives Echo in Fachkreisen gefunden hat und dessen Ruf sehr viele Experten aus der ganzen Welt nach Hennef gelockt hat.

 

2.3

Wenn man in alten Protokollen liest, findet man u.a. eine Notiz über eine Erzieherbesprechung von Juni 1960, in der Dr. Werner herausgestellt hat, dass jede herrschende Ordnung auch vom Jungen her als sinnvoll empfunden werden müsse und alles darauf ankomme, einen Teil der Jungen zu einer Mitarbeit und zu selbstständigem Denken zu gewinnen. Es heißt in der darüber gefertigten Niederschrift u.a. wörtlich:

 

„Unsere Erziehungsaufgabe kann nicht der tadellos spurende Anstaltsinsasse sein. Wie müssen sorgfältig nach Methoden suchen, die den Jungen zu eigenen Entscheidungen bringen. Nur in Konflikten kann der Junge lernen und gefördert werden. Keinesfalls wird der Erzieher überflüssig, weil ein Junge mitarbeitet. Der Gruppenerzieher muss dem Jungen Haltgeben, ihn beraten und helfen, damit der Junge in sich zur Ruhe kommen kann.“

 

1962 führte Dr. Werner im Dansweilerhof die Heimstufenordnung vom Neuling über den Heimbürger und den Trägerkreis bis zum Jugendmitarbeiterkreis ein. Sein Ziel war, dass der Jugendliche im Laufe der Zeit eine Stellung erhalten solle, wie sie ein Sohn in einer gesunden Familie hat. Diese Jugendlichen erhielten dann auch den Schlüssel des an sich völlig geschlossenen Heimes. Es konnte festgestellt werden, dass in keinem einzigen Fall ein Missbrauch des Heimschlüssels festgestellt wurde; selbst wenn ein solcher Jugendlicher entwich, tat er die nicht unter Benutzung des ihm zur Verfügung stehenden Hausschlüssels, sondern versuchte es heimlich wie andere unter Überwindung der sehr hohen Mauer des Heimes.

 

2.4

Nach jahrelanger Planung und Bauarbeiten konnte im April 1966 der Umzug des Heimes von Brauweiler nach Hennef stattfinden. Hier fand Herr Dr. Werner ein vielfältiges Instrumentarium für die Arbeit eines solchen Heimes vor, von der gut eingerichteten Werkstatt zu Berufsausbildung und -anleitung der Jugendlichen über sinnvoll angeordnete Erziehungsräume bis hin zu den Freizeitangeboten im Werkraum und in der so unendlich wichtigen Schwimm- und Turnhalle. Dr. Werner hat es verstanden, in der Erzieherschaft einen Gemeinschaftsgeist wachsen zu lassen, der dem gesamten Heim eine gelockerte und frohe Atmosphäre verliehen hat. Wir wissen, dass zu Erziehung des jungen Menschen gehört, ihm Räume der Bewährung und der Eigenverantwortung und der Verantwortlichkeit für andere zuzugestehen, die naturgemäß immer auch Risiken und Versagensmöglichkeiten einschließen. Die von Dr. Werner bereits vor einigen Jahren eingeführte großzügige Ausgangsregelung ist zwischenzeitig beinahe selbstverständlich auch in den anderen Heimen geworden.

 

Es charakterisiert die Persönlichkeit von Dr. Werner recht treffend, wenn man feststellt, dass er schon so lange in seinem pädagogischen Denken so fortschrittlich war, dass er es sich leisten kann, heute den sich progressiv gebärdenden Gruppierungen in unsere Gesellschaft mit Ansprüchen und Thesen entgegenzutreten, die diese als autoritär oder konservativ ablehnen, wobei Dr. Werner den zum Teil ideologisch begründeten theoretischen Forderungen jahrzehntelang reale praktische Erfahrungen und Erfolge entgegensetzen kann.

 

Wir hoffen, den Rat von Dr. Werner auch während seines „Ruhestands“ weiter in Anspruch nehmen zu dürfen.

 

 

 

   

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Stand: 11.07.09