Bei so vielen geschädigten
Heimkindern, kann ein Vorsatz nicht mehr abgewendet werden.
Wie viele Eltern haben durch Heime
(Jugendamt), die Daseinsberechtigung ihres Lebens verloren, Kinder
aufzuziehen.
Der Ausführer
steht immer mit in der Haft.
Der Stehler ist
genau so schlimm wie der Hehler oder ist der Hehler schlimmer als der
Stehler?
Kindesmisshandlung zerstört die Gene und überträgt sich bis in die dritte
Generation.
Unterrichtsmaterialien zur Menschenrechtsbildung
„Und dann bauten wir die Fachschule für Heimerziehung auf“, sagt Schwester
Hermanna, „weil wir die Schwestern, die Kinderdorffamilien leiteten,
ausbilden wollten. (1970)
Nachdem Sie gemerkt haben, was Sie für einen nicht
mehr gutzumachenden Fehler, im nagelneuem Kinderdorf Dalheim-Rödgen begangen haben,
welches Sie schnell 1972 geschlossen haben.
Hier wurden die Spenden missbraucht und in diesen 11
Jahren viele Kinderseelen zerstört.
Die meisten liegen schon auf den Friedhof und die
Täter wurden nicht verurteilt.
Wo sind die Biographien sozialer Retardierung? Sie feinern doch 2006 ihr 50.
Jubiläum!
Die Überlebenden aus dieser Zeit
werden nun von diesen Nonnen als „psychisch gestört“ bezeichnet.
Ich werde diese Verbrechen an
Schutzbefohlenen nicht ungesühnt lassen!
Nun darf der Träger Bethanien die Kindertagesstätte
Kaiserpark in Schwalmtal / Waldniel übernehmen. Damit die Quelle
Heimkinder wohl nicht versiegt?

Berliner Senat 1964
schockiert!
Auch die Politik hat schon Mitte der sechziger Jahre erkannt welche
Folgekosten auf den Staat durch diese Heimerziehung zukommen. Deshalb werden
die ehemaligen Heimkinder heute mit Klagen überzogen, weil sie Opferrenten
beantragt haben.
Ein sehr kritischer Bericht des Berliner Senats vom 5. Dezember 1964 hat
erkannt:
"Die Heimerziehung ist zur Zeit nicht in der Lage, die in der Familie
begonnene und versäumte Erziehung vieler Minderjähriger zu tüchtigen
Menschen mit rechtschaffenem, verantwortungsbewusstem Lebenswandel und
innerer Reife zu ergänzen oder auch nur annähernd zu ersetzen. Die meisten
Heime können der gesetzlichen Verpflichtung, der öffentlichen Jugendhilfe,
dem Minderjährigen ein Aufwachsen mit dem lebensnotwendigen Gefühl der
Geborgenheit und Sicherheit in einer erzieherisch kontinuierlichen,
menschenwürdigen Atmosphäre und mit einer familiennahen Betreuung zu
ermöglichen, nicht nachkommen. Dieser Zustand ist auf Dauer unerträglich und
sowohl für die Betroffenen Minderjährigen als auch für die Achtung vor den
Grundrechten schädlich. Die Folgen von Versäumnissen, insbesondere deren
Kosten, treffen letzten Endes wiederum die Gesellschaft und fallen ihr zur
Last."
Ich frage die Verantwortlichen, wie sie mit den Überlebenden aus dieser
Zeit, heute umgehen möchten. Was ist mit denen, die ihre gesamte Kindheit in
Heimen verbringen mussten, weil die Jugendämter in Massen, den jungen
ledigen Müttern, die Kinder weggenommen haben.

Prügel an Kinder in
Heimen schon 1950 verboten
Der
Sozialminister
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jugendwohlfahrt-III B/2 -II 53
Düsseldorf, den 10. Februar 1950
An die
Heime für Schulentlassene Jungen und Schulkinder
Betrifft: Erlass des Reichs- und Preuss. Min. des Innern von 4. 7. 35 V W
2455/29. 6. 35 und meinen Erlass vom 1. 2. 47 - II B/7 a Tgb.-Nr. 12A -
Durch Erlass vom 1. 2. 1947 habe ich angeordnet, dass in Anstalten für
schulentlassene Mädchen unter keinen Umständen geschlagen wird, und die
übrigen Anstalten aufgefordert, soweit wie irgend möglich, auf dieses Straf-
mittel zu verzichten. Aus den halbjährig hier vorgelegten Strafbuchauszügen
ersehe ich, dass die Anstalten für schulentlassene Jungen ausnahmslos von
einer körperlichen Züchtigung Abstand nehmen, und dass in den Anstalten für
Schulkinder in so seltenen Ausnahmefällen davon Gebrauch gemacht worden ist,
dass ich nunmehr anordnen kann, dass auf dieses Strafmittel völlig
verzichtet wird.
Ich bitte daher aus allen Hausordnungen, soweit darin noch die
Möglichkeit einer körperlichen Züchtigung vorgesehen ist, diesen Passus
zu streichen.
Größtes Gewicht lege ich darauf, dass, falls ein Erzieher dennoch einen
Schlag erteilen sollte, sofort der Heimleitung Meldung erstattet und dieser
Ausnahmefall in das Strafbuch mit dem Namen des Erziehers eingetragen wird.
Ein Erzieher, der ein derartiges Vorkommen nicht sofort meldet, sondern
es darauf ankommen lässt, ob Anzeige von dritter Seite erstattet wird, hat
ernste Folgen zu erwarten.
Ich bitte mir zu bestätigen, dass die Hausordnung der vorstehenden
Verordnung entspricht,
bzw, entsprechend geändert und ergänzt worden ist.
In Vertretung
Dr. Weber
Ministerialdirektor
Kommentar: Leider haben die Prügelnonnen bisher keine
Strafe bekommen.


Foto: Dies ist nicht das Abendmahl, zeigt aber mit welcher Gesinnung wir es
hier zu tun haben.
"mea culpa, mea culpa, mea maxima
culpa" = "durch meine Schuld, durch meine Schuld, durch meine größte Schuld"
wurde immer von diesen Nonnen gebetet. Jetzt wissen wir auch warum!
Enthoben aus
KiDo-Blick 9 Zeitschrift der Bethanien Kinder und Jugenddörfer Sr. Sara
Böhmer OP
..An dieser Stelle möchte ich
nicht verschweigen, dass nicht jeder, der in den Kinderdörfern aufgewachsen
ist, mit Dankbarkeit auf diese Jahre zurückblicken kann.
Auch bei uns
hat es Verletzungen gegeben, und es gibt nicht nur schöne, sondern auch
schmerzliche Erinnerungen an die Zeit im Kinderdorf.
Es ist immer wieder sehr schmerzlich zu erleben, dass »gut gemeint« eben
nicht auch automatisch »gut« bedeutet. Wir alle, Schwestern wie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sind nur Menschen und damit von
Natur aus nicht vollkommen. Wir sind immer auch Kinder unserer Zeit und
Gesellschaft, auch wenn wir versuchen, uns einen kritischen Blick zu
bewahren. Ich selbst bin 1959 geboren, und ich kenne kaum jemanden in meiner
Generation, der ohne körperliche Gewalt in Familie und Schule aufgewachsen
ist. In vielen Fällen konnten Ehemalige mit ihren Gruppenschwestern
schmerzhafte Erfahrungen aus ihrer Kindheit anschauen und aufarbeiten.
Wir sind
nicht unfehlbar, und wo es angebracht und möglich ist, bitten Schwestern um
Verzeihung für empfundenes Unrecht und ungute Erlebnisse.
Kommentar: Mann
schlägt keine fremden Kinder mit Gegenständen in einer Institution, dies ist
nicht Entschuldbar. Die auf der Strecke gebliebenen Opfer können auch nicht
mehr mit Dankbarkeit auf diese Jahre zurückblicken. Sie werden für immer
schweigen.

Unsere Fragen:
-
Wer trägt die Verantwortung für die
Misshandlungen
-
Welches Recht hatten Sie, Kinder zu erziehen
-
In welcher Form fand die Heimaufsicht statt
-
Wie häufig wurde die Erziehungspraxis durch die
Heimaufsicht überprüft?
-
Was sind Bastarde und Unwertes Leben in Ihren
Augen
-
Warum wurde die Gewaltkette nicht in ihrer
Institution unterbrochen
-
Welches Erziehungskonzept legen Sie zu Grunde
-
War das Heim exterritoriales Gebiet
-
Warum sind die Verantwortlichen immer noch im
Orden
-
Mit welchen alter fangen bei ihnen
Menschenrechte an
-
Ist Ihnen bewusst gewesen welche folgen für die
Heimkinder entstanden sind
-
War Ihnen der sexuelle Missbrauch bekannt.
-
Wie ist die Behandlung die Kindern in den Heimen
zukam, mit der christlichen Lehre des Ordens zu vereinbaren?
-
War Ihnen bekannt, dass körperliche Züchtigung
bereits in den 50er Jahren, zumindest in Heimen in NRW ausdrücklich verboten
war?
-
Wer hat Ihnen aufgetragen, Kinder die Ihrer
Fürsorge unterstellt waren, zu misshandeln?
-
Warum sind Sie, als Mitglied eines Christlichen
Ordens nicht dem Gebot der christlichen Nächstenliebe gefolgt?
-
Warum wurden Ausbildungen nur in den untersten
Berufsgruppen angeboten
-
Wie können Sie mit der ungeheuren Schuld, die
Sie auf sich geladen haben leben?

Bethanien
Kinder- und Jugenddorf Waldniel
Ungerather
Straße 1-15
41366
Schwalmtal
Tel: 02163 -
4902-0
Eidesstattliche Versicherung.
Ich Schwester
Michaela Scheidweiler
lege Zeugnis ab das Kind Hans-Bert
in der Zeit von
1963-1970 in unregelmäßigen Abständen mit meinen Hausschuhen, Kochlöffel
oder andere Gegenständen im Haupthaus gezüchtigt zu haben und anschließend
in ein Zimmer für längere Zeit eingesperrt zu haben.
Ich lege
Zeugnis ab, ihn öfter in einem Zimmer unter der Aula für mehre Stunden
eingesperrt zu haben damit er seine Hausaufgaben alleine machen musste.
Ich lege
Zeugnis ab seine Post von seiner Mutter nicht an ihm weitergeleitet zu haben
und die Fragen seiner Mutter nicht beantwortet habe.
Ich lege
Zeugnis ab, nicht die Gruppenschwester von ihm gewesen zu sein und meine
Züchtigungen an ihm auf Verlangen anderer Ordensschwestern beeinflusst
worden bin.
Ich lege
Zeugnis ab, ihm nach seinem Fluchtversuch die zusammengeknotete Bettwäsche
eingesammelt habe und mich nicht um dessen gesundheitlichen Zustand
erkundigt habe.
Ich lege
Zeugnis ab, ihn gegen seinen Willen Zwangsmissionieren wollte.
Ich lege
Zeugnis ab, ihn gequält, erniedrigt und entwürdigt habe, um ihn Disziplin,
Gehorsam, Fleiß, Sauberkeit, Unterordnung und den Glauben an meinen Gott
aufzuzwingen.
Ich lege
Zeugnis ab, ihn große Angst eingejagt zu haben "Durch die Drohung mit Gott",
denn dadurch hatte ich ihn unter Kontrolle, auch seine Gedanken und Gefühle.
Ich lege
Zeugnis ab, ihn nicht geschützt zu haben wenn die Gruppenschwester oder die
Nachhilfelehrerin auf ihn eingeschlagen haben.
Ich lege
Zeugnis ab, ihn mit Essenentzug bestraft zu haben.
Ich lege
Zeugnis ab, meine Aufsichtspflicht ihm gegenüber schwer verletzt zu haben.
Ich lege
Zeugnis ab, ihn nicht geschützt zu haben wenn die Klassenlehrer/in in der
Schule mit einem Bambusstock auf ihn eingeschlagen hat.
Ich lege
Zeugnis ab, ihn mit 13 Jahren gegen seinen Willen in ein anderes
geschlossenes Heim für schwererziehbare Jungen verlegt habe obwohl ich
wusste das dort die Erziehungsmethoden noch viel brutaler waren.
Ich lege
Zeugnis ab, ihn mit 13 Jahren bewusst gegen seinen Willen von seinem Bruder
getrennt habe.
Ich lege
Zeugnis ab, ihm bewusst durch meine Erziehungsmethoden für sein weiteres
Leben ihn schwer traumatisiert zu haben.
Ich lege
Zeugnis ab, ihm und anderer Kinder schwer gegen die Menschlichkeit
verstoßen habe.
Datum:
Unterschrift:
VStGB
§7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit


| |
Die
"Schwarze Pädagogik" ist durch Mittel wie
Bedrohung,
Unwahrheiten, Manipulation, Heimlichkeit, Liebesentzug,
Misstrauen, Demütigung, Verachtung, Spott, Isolierung, Beschämung,
Täuschungen, Gewaltanwendung bis hin zur Folter
geprägt..
 |
dass die Nonnen
über Recht und Unrecht wie Götter bestimmen;
|
 |
dass der Groll
der Nonnen aus ihren eigenen Konflikten stammt;
|
 |
dass sie das Kind
dafür verantwortlich machen;
|
 |
dass die Nonnen
Gewalthaber des abhängigen Kindes sind;
|
 |
dass die Nonnen
die Gefühle des Kindes als eine Gefahr sehen;
|
 |
dass man dem Kind
so früh wie möglich seinen "Willen brechen" müsse;
|
Zur "Schwarzen Pädagogik"
gehört es, Kinder falsche Standpunkte zu vermitteln.
Diese werden von den Kindern
respektvoll übernommen und unbewusst weitergegeben wie…
 |
dass die Nonnen
keine Kränkung ertragen würden;
|
 |
dass der heilige Geist alles
sieht; |
 |
dass die Nonnen
triebfreie und unschuldige Wesen seien;
|
 |
dass Nonnen von
vornherein als Nonnen Achtung verdienen;
|
 |
dass die Nonnen
immer Recht hätten; |
 |
dass
Zärtlichkeiten schädlich seien;
|
 |
dass Gehorsam
willensstark mache; |
 |
dass ein hohes
Selbstwertgefühl schädlich sei;
|
 |
dass ein
niedriges Selbstwertgefühl zur Barmherzigkeit führe;
|
 |
dass Strenge und
Gefühlsleere eine gute Vorbereitung fürs Leben bedeuten;
|
 |
dass unredliche
Dankbarkeit segensreicher sei als ernsthafte Undankbarkeit;
|
 |
dass man die
Böswilligkeit mit Zurückhaltung abschalten könne;
|
 |
dass der Körper
etwas Schmutziges und Peinliches sei;
|
 |
dass
überschwängliche Gefühle schädlich seien;
|
 |
dass das
Pflichtgefühl Liebe bilde. |
|
|

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Aus vaterlosen Familien stammen: ...
63% der jugendlichen
Selbstmörder,
71% der schwangeren Teenager,
90% aller Ausreißer und obdachlosen Kinder
70% der Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen
85% aller jugendlichen Häftlinge
71% aller Schulabbrecher
75% aller Heranwachsenden in Drogenentzugszentren
Diese Zahlen stammen aus empirischen Untersuchungen in
den USA.
Wir ehemaligen fordern die gleiche Untersuchung für Kinderheime!

»Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.«
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 5
10. Dezember 1948 Folter wird in
der UN-Konvention gegen die Folter und andere grausame,
unmenschliche und erniedrigende Behandlung wie folgt definiert:
»Unter Folter im Sinne dieser Erklärung ist jede Handlung zu
verstehen, durch die eine Person von einem Träger staatlicher
Gewalt oder auf dessen Veranlassung hin vorsätzlich starke
körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt
werden, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein
Geständnis zu erzwingen, sie zu bestrafen oder sie oder andere
Personen einzuschüchtern. Nicht darunter fallen Schmerzen oder
Leiden, die sich lediglich in einem mit den Mindestgrundsätzen für
die Behandlung von Gefangenen zu vereinbarenden Maß aus gesetzlich
zulässigen Zwangsmaßnahmen ergeben, diesen anhaften oder als deren
Nebenwirkungen auftreten.« Zweck und Ziel der Folter Das Ziel der
Folter ist es, ihr Opfer in eine Situation extremer Ohnmacht und
größten Schmerzes zu bringen. Das Erhalten einer Aussage ist bloß
vordergründiges Ziel der Folterungen. Bei Geständnissen unter Folter
handelt es sich um mehr als um die Preisgabe von Informationen und
den Verrat von Menschen: Zu gestehen beinhaltet, den Folterer als
Herrscher anzuerkennen. Im Geständnis bricht der letzte Widerstand
des Gefangenen, wird das letzte ihm noch Eigene entfremdet. Unter
der Folter nicht zu sprechen ist die letzte Möglichkeit, die eigenen
Grenzen und die eigene Identität zu wahren. Die Folterer versuchen
gezielt, diesen Widerstand zu brechen, um damit das Erleben von
Identität zu zerstören. Deshalb geht die totale Demütigung und
Zerstörung der Person auch dann weiter, wenn die angeblich gesuchten
Informationen von ihr längst gegeben wurden. Folter ist ein Angriff
auf die grundlegenden menschlichen psychischen und sozialen
Funktionen. Die Zufügung von Schmerz hat den Zweck, letztendlich die
Persönlichkeit des Opfers zu zerstören. Folter soll das Empfinden
ihres Opfers, Teil einer menschlichen Gemeinschaft zu sein, Pläne
und Hoffnungen für die Zukunft zu haben, vernichten. Die Destruktion
der Persönlichkeit des Opfers betrifft auch jene, die mit ihm
zusammen leben. Indem Beziehungen des Folterüberlebenden zu seiner
Familie, seinen Freunden und Kollegen nachhaltig gestört werden,
wird sein soziales Umfeld in Mitleidenschaft gezogen. So kann Folter
den Zusammenhalt von Familien und ganzen Gemeinden beschädigen. |
|

| |
ORDENSKORRESPONDENZ 47. Jahrgang 2006,
Heft 2
- Schuldanerkenntnis -
Zeitschrift für Fragen des Ordenslebens
Organ
der deutschen Ordensobern-Vereinigungen
Rezensionen zu WENSIERSKI, Peter SCHLÄGE IM NAMEN DES HERRN
Die
verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik.
Nur mit
großer Betroffenheit kann man Peter Wensierskis aufrüttelndes Buch
lesen. Er behandelt eine Etappe bundesrepublikanischer
Jugendfürsorge und Heimerziehung, die in den Seelen vieler
Betroffener tiefe und unauslöschliche Spuren hinterlassen hat. Man
fragt sich, ob es in den ersten 20 Jahren nach dem Ende des Dritten
Reiches wirklich so wenig mentale Distanz gegeben hat. Was konnte
von den Ansätzen der Reformpädagogik aus den ersten Jahrzehnten des
20. Jahrhunderts in die Nachkriegszeit gerettet werden? War die
Pädagogik der 1950er Jahre wirklich so „schwarz“, wie es die Studien
von Alice Miller, Katharina Rutschky und anderen bereits
herausgearbeitet haben?
Auslöser der Spurensuche des SPIEGEL-Redakteurs war der Film „Die
Unbarmherzigen Schwestern“ über die erniedrigende Behandlung so
genannter „gefallener Mädchen“ in einem Erziehungsheim der
Magdalenen-Schwestern. Wensierski kam in Kontakt mit einer
ehemaligen Heimbewohnerin, die ähnliche Erfahrungen durchgemacht
hatte. Bei der von Vinzentinerinnen geführten Einrichtung stieß sie
jedoch auf eine Mauer des Schweigens. Auf der Internetseite des
heute noch existierenden Kinderheims sind die Jahre zwischen 1927
und 1966 einfach übersprungen.
Die
weiteren Recherchen führten zu einem erschreckenden Ergebnis. Das
Dortmunder Kinderheim war kein Einzelfall, sondern Teil eines
Erziehungssystems, dessen Hauptziel die Aufrechterhaltung von
Ordnung war. Die gesellschaftlichen Normen, gerade auch im Bereich
von Ehe und Familie, wurden von den staatlichen Behörden mit oder
gegen Willen der Eltern an den minderjährigen Kindern exekutiert.
Diese Normen griffen vor allem dann, wenn „sittliche Verwahrlosung“
auf Grund als zu stark empfundener Sexualisierung, aber auch so
harmlosen Anlässen wie einer Affinität zu amerikanischer Musik und
Mode oder spätem Nachhausekommen diagnostiziert wurde. Die Jugend-
und Fürsorgeämter sorgten dann für die Einweisung in eines der rund
3000 Kinderheime. Diese Einrichtungen wurden sowohl von staatlichen
als auch von kirchlichen Trägern geleitet. Die konkreten
Erzieherinnen und Erzieher waren auf ihren Beruf allerdings oft nur
unzureichend vorbereitet und mit der pädagogischen Aufgabe
überfordert. Um sich durchzusetzen, sahen sie oft als einzige
Möglichkeiten die Anwendung von Strafen, verbunden mit körperlicher
und seelischer Gewalt.
Viele
der von Wensierski interviewten ehemaligen Heimkinder hatten über
Jahrzehnte hin nicht den Mut, über ihre Erfahrungen zu sprechen. Sie
leiden bis heute an den Folgen einer lieblosen Behandlung, an einem
Kartell des Misstrauens, dem sie in den Heimen begegneten, und an
der Unfähigkeit vieler ehemaliger Erzieherinnen und Erzieher, sich
der eigenen Vergangenheit mit ihren Schattenseiten zu stellen. Dass
es ausgerechnet der harte Kern der „Rote Armee Fraktion“ war, der
Ende der 1960er Jahre die Öffentlichkeit auf das Schicksal von
Heimkindern aufmerksam machen wollte, der von Ulrike Meinhof
gedrehte Film „Bambule“ jedoch wegen der Befreiung Andreas Baaders
aus dem Gefängnis nicht gesendet wurde, hat der Aufmerksamkeit für
das Thema wahrscheinlich eher geschadet.
In das
staatliche System der Kinderfürsorge waren auch katholische
Ordensgemeinschaften eingebunden. Wensierski benennt in seinem Buch
verschiedene Beispiele von Institutionen, die von männlichen oder
weiblichen Kongregationen geleitet wurden. Die Fakten sind
eindeutig. Die Orden praktizierten genauso körperliche Züchtigung;
sie benutzten Strafen zur Demütigung der Kinder; die Werte, die sie
vermittelten, halfen den Kindern nicht, freie und selbstständige
Persönlichkeiten zu werden, sondern zerstörten in vielen das für die
seelische Entwicklung so notwendige Grundvertrauen in erwachsene
Bezugspersonen. Die fehlende Professionalisierung mag in den
Jahren nach dem Krieg sicher auch eine Rolle gespielt haben - sie
ist inzwischen aufgeholt. Dennoch ist auf drei Aspekte hinzuweisen,
die aus der Sicht der Orden zur Beurteilung der Vorfälle und zur
Beantwortung der Frage nach persönlicher oder gemeinschaftlicher
Schuld anzuführen sind:
Zum
einen waren und sind die Orden gerade in Deutschland in einer Weise
mit dem Staat verbunden, wie es wohl kaum in einem anderen Land der
Erde' der Fall ist. Eine Widerstandstradition gegen staatliche
Vorschriften existiert nicht. Das kommt zum Teil daher, dass viele
Kongregationen von ihrer Gründung an im Dienst kommunaler und
staatlicher Einrichtungen standen. Nicht nur aus monetären Gründen,
aber auch deshalb, scheuten sich die Orden, in ihren Kinderheimen
eine andere Erziehungspraxis als in den staatlichen Institutionen zu
verfolgen. Gerade in den beiden Nachkriegsjahrzehnten kam eine
weitgehende Übereinstimmung mit den Werten hinzu, die von der
Politik und der behördlichen Exekutive vertreten wurden. Disziplin
und Ordnung, Sauberkeit und Tabuisierung der jugendlichen
Sexualität, Gehorsam gegenüber Eltern und Lehrern - diese
Pflichtwerte wurden vom Mainstream des bundesdeutschen Katholizismus
vehement eingefordert. Mit Hilfe dieser Wertorientierung wollte man
einen befürchteten „Untergang des Abendlandes“ verhindern. Opfer
dieser Koalition waren diejenigen Kinder, die sich einer
gleichgeschalteten Erziehung widersetzten.
Hinzu
kam eine jahrhundertealte Praxis von Buße und Strafe im kirchlichen
System. Das betrifft nicht das Sakrament der Buße, wiewohl die von
Wensierski berichteten Fälle, in denen in Kinderheimen Vergehen der
Kinder, die sie im Forum internum der Beichte bekannt hatten,
außerhalb des Beichtstuhls bestraft wurden, einen eklatanten und
nicht zu entschuldigenden Bruch des Beichtgeheimnisses darstellen.
Es geht vielmehr um die in katholischen Orden bis zur Konzilszeit
praktizierte Form körperlicher Selbstbestrafung (Disziplin), die
eine ähnliche Behandlung anvertrauter Zöglinge zumindest nicht als
etwas völlig Abwegiges erscheinen ließ.
Diese
erlebte und erlittene Praxis wurde auch theologisch mit einer
Schuld-Sühne-Vergeltungs-Theologie untermauert.
Ein
dritter Aspekt wird von Wensierski in dem zitierten Brief einer
Ordensschwester (S. 196-197) zur Sprache gebracht. Er betrifft die
innere Distanz zu den Kindern, die den Schwestern von ihren
Ordensleitungen auferlegt wurde. Dieses Gefühlsverbot habe
vermutlich, so die Schwester, zum gegenteiligen Extrem geführt.
Damit weist sie auf eine Phobie hin, die in Klöstern und religiösen
Einrichtungen lange Zeit herrschte: die Angst vor zu großer innerer
Nähe, vor „Privatfreundschaft“, vor inneren Bindungen. Damit wurde
im Grunde genommen der Gründungszweck der Orden, für die Menschen da
zu sein, pervertiert. Schließlich besteht der Sinn des aktiven
Ordenslebens gerade in der Hingabe an die Menschen. Und dazu muss
man sie in das eigene Herz hinein lassen. Die aszetische Haltung der
Distanz zu den anvertrauten Menschen, wie sie in den Orden gepredigt
wurde, ist dabei verfehlt.
Wensierskis Buch rüttelt auf - und das soll es auch. Es ist ein
notwendiges Buch, das hoffentlich über Schuldgefühle und
-eingeständnisse hinaus die Reflexion über die aszetische und
pädagogische Geschichte der Orden neu anstoßen kann. Denn es muss
genau so wie über die Kinder über die betroffenen Ordensleute
geredet werden, über ihre Motive und Ängste, über ihre Prägungen und
Entwicklungen. Daran erweist sich schließlich auch die
Veränderungsfähigkeit nicht nur der Gesellschaft, sondern auch der
Kirche insgesamt und der Orden im besonderen.
Joachim
Schmiedl

Prügelstrafe
...
Ludwig Emil Grimm schreibt 1834 über seinen
Lehrer: »Wir bekamen oft Schläge. beinahe alle Tage. Er hatte Stöcke
und kurze lederne Peitschen. denen er Namen gegeben hatte.« Über 200
Jahre später. 1946. verbietet Hessen als erstes Bundesland - neben
West-Berlin und der Sowjetischen Besatzungszone - das
Züchtigungsrecht für Lehrer. Viele Elternbeiräte sind gegen das
Verbot: »Gerade in dieser Zeit dem Lehrer das stärkste Mittel zur
Aufrechterhaltung der Zucht zu nehmen. ist mehr als bedenklich für
die Schule und das Wohl unserer Kinder«. heißt es im Beschluss des
Elternbeirats Storndorf vom Dezember 1949. Erst in den 1970er Jahren
heben alle westdeutschen Länder das Züchtigungsrecht auf.

Lithografie: T. Hosemann, 1842, Bildarchive
Preußischer Kulturbesitz, Berlin

Evangelischen Erziehungsverband e.V. (EREV)
EREV-Positionspapier1
zur
Heimerziehung der 50er und 60er Jahre und zur Heimerziehung der
Gegenwart
Hannover, im Februar 2008
Bundesverband Evangelischer
Einrichtungen und Dienste e.V. • Flüggestraße 21 • 30161 Hannover
Tel.: (0511) 39 08 81-0 • Fax: (0511) 39 08 81-16 • E-Mail: info@erev.de
• www.erev.de
1.
Aus der Geschichte zu
lernen, ist Pflicht verantwortungsvoller Sozialpolitik und
verantwortlicher Pädagogik.
2.
Das erlittene Unrecht der
Opfer in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre ist anzuerkennen
und das Leid ist nicht zu
relativieren.
3.
Pauschalkritik muss
kommentiert werden, da diese die Gefahr mit sich bringt, alle in der
öffentlichen Erziehungshilfe Mitwirkenden zu Opfern falscher
Verdächtigungen zu machen. Es gilt, Ermöglichungsstrukturen von
Gewalthandlungen gegenüber Kindern und Jugendlichen
entgegenzuwirken.
4.
Aus der Erforschung der
Rahmenbedingungen und Methoden sowie aus der Auseinandersetzung mit
Berichten Betroffener der Heimerziehung in der Bundesrepublik
Deutschland der 50er und 60er Jahre kann im Ergebnis festgehalten
werden, dass die Gefahr von Misshandlung, von Verletzung elementarer
Persönlichkeitsrechte und von Missbrauch erzieherischer Gewalt immer
dann steigt, wenn
• geschlossene Systeme
existieren (also keine oder wenig Außenkontrolle besteht),
• die Ausbildung der tätigen
Pädagogen unzureichend ist,
• die zu verantwortende Zahl
von jungen Menschen je Mitarbeiter / je Mitarbeiterin zu groß ist,
• Kinder und Jugendliche mit
manifestierten Problemlagen gemeinsam untergebracht werden, ohne
dass entsprechende strukturelle und fachliche Rahmenbedingungen
bestehen,
• die Arbeitszeit je Tag und
je Woche extrem lang ist
• Gewalt enttabuisiert ist
oder das Sozialprestige des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin nicht
leidet, wenn er oder sie Gewalt anwendet,
• betreute Kinder und
Jugendliche nicht über ihre Rechte aufgeklärt werden,
• wenig oder keine
Elternarbeit stattfindet oder Eltern über den Verlauf der Hilfe
schlecht informiert sind,
• junge Menschen schlecht an
der Hilfeplanung beteiligt sind und es keine institutionalisierten
Beteiligungsformen in den Einrichtungen gibt,
• dogmatische Auslegung des
religiösen Leitbildes vorliegt oder
• eine Weiterentwicklung der
Jugendhilfekonzepte und -praxis nicht vorgenommen wird.
5.
Für die Heimerziehung der
Gegenwart gilt, dass sich in der Folge der »Heimkampagne«
(ausgehend vom Jahr 1968)
eine erhebliche Professionalisierung eingestellt hat und fachlich
anerkannte Standards
hinsichtlich der Rahmenbedingungen pädagogischer Arbeit
weitestgehend etabliert sind. Insbesondere verfügt moderne
Heimerziehung über
• fachdienstliche sowie
supervisorische Begleitung und Kontrolle der pädagogischen
Fachkräfte und Leitungsmitarbeitenden,
• überschaubare
Gruppengrößen (in der Regel fünf bis neun junge Menschen) mit einem
adäquaten Personalschlüssel
• differenzierte Angebote
und Konzepte für individuelle Beeinträchtigungen,
• moderne Beteiligungsformen
junger Menschen an der Ausgestaltung nicht nur der individuellen
Hilfe, sondern auch der institutionellen Rahmenbedingungen
(beispielsweise Heimbeiräte),
• vernetzte Schul- und
Berufsausbildungen, damit auch viele Außenkontakte von jungen
Menschen in Heimerziehung gegeben sind,
• ausgefeilte Konzepte zur
Eltern-/Angehörigenarbeit sowie
• regelmäßige
Hilfeplangespräche mit den zuständigen Jugendämtern unter
Beteiligung der betroffenen jungen Menschen.
Systemisch bedingter
Rechtemissbrauch junger Menschen durch pädagogische Fachkräfte ist
unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Heimerziehung nicht zu
erwarten, wenn diese Standards eingehalten werden; allenfalls
individuelles Fehlverhalten kann vorkommen.
6.
Politik (einschließlich der
öffentlichen Jugendhilfe und der Heimaufsichten) und Freie
Wohlfahrtspflege sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auch
weiterhin die Rechte junger Menschen in Einrichtungen der
Erziehungshilfen geschützt sind, indem unvertretbare Absenkungen
fachlich anerkannter Standards verhindert werden. Die Geschichte der
Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren darf sich nicht
wiederholen. Die Ausstattung der erzieherischen Hilfen mit
Fachpersonal und übergreifenden Diensten sowie Supervisorinnen und
Supervisoren darf ebenso wenig verschlechtert werden, wie die
Beteiligung junger Menschen und die Elternbeteiligung durch
öffentliche und freie Träger vernachlässigt werden darf.
Hannover, im Februar 2008
1
Das Positionspapier wurde vom Vorstand erarbeitet und in der
Vorstandsklausur am 31.01./01.02.2008 verabschiedet.
Kommentar:
Es wird nicht verstanden das die
Heimerziehung generell gegen die Menschenrechte verstößt. Spätestens
wenn die Biografien aller Heimkinder ausgewertet sind kann dies
erst verstanden werden. Je länger eine Kind in einem Heim leben muss
(nicht darf) um so schlechter ist die Prognose. |
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|