Täter

 

13.02.12

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Nonnen des Dominikanerinnen von Bethanien

Nonnen der Kongregation der Salvatorianerinnen


Was haben wir Prügel von dieser Nonne gekommen!

Unausgebildete Nonnen (Ein Orden der sich auch aus Zuchthaus-Insassinnen zusammensetzt) haben im Auftrag der Kirche Kleinkinder und Babys für diese Gesellschaft erziehen müssen. Durch die jahrelange Prügel und Demütigung sind viele in der Pubertät auffällig geworden und in andere schwererziehbare geschlossene Heime verlegt worden. Hauptsächlich die Kindern die keinen Kontakt zur Außenwelt hatten. Ein klarer Machtmissbrauch über Jahre hinweg.  Es steckte ein gewolltes System dahinter. Erst zerstören und dann abschieben. Wir kennen persönlich die Opfer die bis heute schwer darunter leiden.  Und wie stehen die überlebenden heute in dieser Gesellschaft dar?

Gemäß Limbaugh ist „Feminazi eine Frau, für die das Wichtigste im Leben ist zu sehen bzw. zu erreichen, dass so viele Kinder wie möglich abgetrieben werden“.

Für ein Leben gezeichnet durch einen verantwortungslosen Staat und einer korrupten Kirche!

Exheim untersucht das wahre Gesicht der katholischen Einrichtungen.

Unter welchen Bedingungen wurden diese Einrichtungen vom Staat zugelassen?
War das ein Geschäft zwischen Staat und der „Kirche“?
Welche Werte wurden in die Kinder indoktriniert und implementiert?
Warum haben die Kinder keine Bildung in diesen totalitären Institutionen erhalten?
Die eingeprügelte Angst machte die Kinder für ihr ganzes Leben willenlos.
Sie sollen sich wie Abschaum fühlen und nicht Begehrenswert gelten.
Die Nonnen haben uns alles genommen, Liebe, Verständnis, Fürsorge und Bildung, wonach sich jeder sehnt.
Welche Chance hatten die Kinder den Misshandlungen und Missbrauch zu entkommen?
Wo waren die Eltern der Kinder? Nun sind sie ganz allein!

Die Tiere im Heim wurden besser behandelt als wir.
Viele Kinder dienten der sexuellen Befriedigung und kirchlichen Zwecken.
Welche Schuld hat der Vatikan auf sich geladen?

 

Alleine in NRW gibt es über 300 Träger, die hier zum Teil in Mittäterschaft zur Verantwortung überführt werden könnten. Ein Teil der knapp 400 Einrichtungen in NRW sind selber Träger. Über 900 Orte in denen Menschen physischem und physischem Terror ausgesetzt worden sein könnten. Hauptsächlich Kinder. Und als  Schirmherr treten die Landschaftsverbände auf und können so ungehindert mit den Heimen 2,5 Milliarden umsetzen.

(Siehe aktuelle Literatur und Medien über Misshandelte und/oder missbrauchte Heimkinder)
Verschiedene Petitionen sind im Bundestag und in Brüssel über dieses "Organisierte Verbrechen"  anhängig!

Von Nonnen geführte Käfighaltung von Kleinstkindern in Heimen.
Fast alle leiden heute an Hospitalismus und anderern Psychosen.

 

Bei so vielen geschädigten Heimkindern, kann ein Vorsatz nicht mehr abgewendet werden.
Wie viele Eltern haben durch Heime (Jugendamt), die Daseinsberechtigung ihres Lebens verloren, Kinder aufzuziehen.

Der Ausführer steht immer mit in der Haft.

Der Stehler ist genau so schlimm wie der Hehler oder ist der Hehler schlimmer als der Stehler?

Kindesmisshandlung zerstört die Gene und überträgt sich bis in die dritte Generation.

Unterrichtsmaterialien zur Menschenrechtsbildung

 

„Und dann bauten wir die Fachschule für Heimerziehung auf“, sagt Schwester Hermanna, „weil wir die Schwestern, die Kinderdorffamilien leiteten, ausbilden wollten. (1970)

 

Nachdem Sie gemerkt haben, was Sie für einen nicht mehr gutzumachenden Fehler, im nagelneuem Kinderdorf Dalheim-Rödgen begangen haben, welches Sie schnell 1972 geschlossen haben.

Hier wurden die Spenden missbraucht und in diesen 11 Jahren viele Kinderseelen zerstört.

Die meisten liegen schon auf den Friedhof und die Täter wurden nicht bestraft.

Wo sind die Biographien sozialer Retardierung? Die feinern 2006 das 50. Jubiläum!

Die Überlebenden aus dieser Zeit werden nun von diesen Nonnen als „psychisch gestört“ bezeichnet.

Nun darf der Träger Bethanien die Kindertagesstätte Kaiserpark in Schwalmtal / Waldniel übernehmen. Liebe Eltern, gebt acht auf eure Kinder!

Berliner Senat 1964 schockiert!

Auch die Politik hat schon Mitte der sechziger Jahre erkannt welche Folgekosten auf den Staat durch diese Heimerziehung zukommen. Deshalb werden die ehemaligen Heimkinder heute mit Klagen überzogen, weil sie Opferrenten beantragt haben.

Ein sehr kritischer Bericht des Berliner Senats vom 5. Dezember 1964 hat erkannt:

"Die Heimerziehung ist zur Zeit nicht in der Lage, die in der Familie begonnene und versäumte Erziehung vieler Minderjähriger zu tüchtigen Menschen mit rechtschaffenem, verantwortungsbewusstem Lebenswandel und innerer Reife zu ergänzen oder auch nur annähernd zu ersetzen. Die meisten Heime können der gesetzlichen Verpflichtung, der öffentlichen Jugendhilfe, dem Minderjährigen ein Aufwachsen mit dem lebensnotwendigen Gefühl der Geborgenheit und Sicherheit in einer erzieherisch kontinuierlichen, menschenwürdigen Atmosphäre und mit einer familiennahen Betreuung zu ermöglichen, nicht nachkommen. Dieser Zustand ist auf Dauer unerträglich und sowohl für die Betroffenen Minderjährigen als auch für die Achtung vor den Grundrechten schädlich. Die Folgen von Versäumnissen, insbesondere deren Kosten, treffen letzten Endes wiederum die Gesellschaft und fallen ihr zur Last."

Ich frage die Verantwortlichen, wie sie mit den Überlebenden aus dieser Zeit, heute umgehen möchten. Was ist mit denen, die ihre gesamte Kindheit in Heimen verbringen mussten, weil die Jugendämter in Massen, den jungen ledigen Müttern, die Kinder weggenommen haben.

Prügel an Kinder in Heimen schon 1950 verboten

Der
Sozialminister
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jugendwohlfahrt-III B/2 -II 53
Düsseldorf, den 10. Februar 1950

An die
Heime für Schulentlassene Jungen und Schulkinder

Betrifft: Erlass des Reichs- und Preuss. Min. des Innern von 4. 7. 35 V W
2455/29. 6. 35 und meinen Erlass vom 1. 2. 47 - II B/7 a Tgb.-Nr. 12A -

Durch Erlass vom 1. 2. 1947 habe ich angeordnet, dass in Anstalten für
schulentlassene Mädchen unter keinen Umständen geschlagen wird, und die
übrigen Anstalten aufgefordert, soweit wie irgend möglich, auf dieses Straf-
mittel zu verzichten. Aus den halbjährig hier vorgelegten Strafbuchauszügen
ersehe ich, dass die Anstalten für schulentlassene Jungen ausnahmslos von
einer körperlichen Züchtigung Abstand nehmen, und dass in den Anstalten für
Schulkinder in so seltenen Ausnahmefällen davon Gebrauch gemacht worden ist,
dass ich nunmehr anordnen kann, dass auf dieses Strafmittel völlig verzichtet wird.
Ich bitte daher aus allen Hausordnungen, soweit darin noch die
Möglichkeit einer körperlichen Züchtigung vorgesehen ist, diesen Passus
zu streichen.

Größtes Gewicht lege ich darauf, dass, falls ein Erzieher dennoch einen
Schlag erteilen sollte, sofort der Heimleitung Meldung erstattet und dieser
Ausnahmefall in das Strafbuch mit dem Namen des Erziehers eingetragen wird.
Ein Erzieher, der ein derartiges Vorkommen nicht sofort meldet, sondern
es darauf ankommen lässt, ob Anzeige von dritter Seite erstattet wird, hat
ernste Folgen zu erwarten.

Ich bitte mir zu bestätigen, dass die Hausordnung der vorstehenden Verordnung entspricht,
bzw, entsprechend geändert und ergänzt worden ist.

In Vertretung
Dr. Weber
Ministerialdirektor

Kommentar: Leider haben die Prügelnonnen bisher keine Strafe bekommen.


Foto: Dies ist nicht das Abendmahl, zeigt aber mit welcher Gesinnung wir es hier zu tun haben.
 

"mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa" = "durch meine Schuld, durch meine Schuld, durch meine übergroße Schuld" wurde immer von diesen Nonnen gebetet. Jetzt wissen wir auch warum!

 

Enthoben aus KiDo-Blick 9 Zeitschrift der Bethanien Kinder und Jugenddörfer Sr. Sara Böhmer OP

..An dieser Stelle möchte ich nicht verschweigen, dass nicht jeder, der in den Kinderdörfern aufgewachsen ist, mit Dankbarkeit auf diese Jahre zurückblicken kann."
 

"Auch bei uns hat es Verletzungen gegeben, und es gibt nicht nur schöne, sondern auch schmerzliche Erinnerungen an die Zeit im Kinderdorf."


"Wir sind nicht unfehlbar, und wo es angebracht und möglich ist, bitten Schwestern um Verzeihung für empfundenes Unrecht und ungute Erlebnisse."

 

Kommentar: Mann schlägt keine fremden Kinder mit Gegenständen in einer Institution, dies ist nicht Entschuldbar. Die auf der Strecke gebliebenen Opfer können auch nicht mehr mit Dankbarkeit auf diese Jahre zurückblicken. Sie werden für immer schweigen. Welche Geschäftsbeziehungen bestanden zwischen Kirche und Staat?

Unsere Fragen:

-         Wer trägt die Verantwortung für die Misshandlungen

-         Welches Recht hatten Sie, Kinder zu erziehen

-         In welcher Form fand die Heimaufsicht statt

-         Wie häufig wurde die Erziehungspraxis durch die Heimaufsicht überprüft?

-         Was sind Bastarde und Unwertes Leben in Ihren Augen

-         Warum wurde die Gewaltkette nicht in ihrer Institution unterbrochen

-         Welches Erziehungskonzept legen Sie zu Grunde

-         War das Heim exterritoriales Gebiet

-         Warum sind die Verantwortlichen immer noch im Orden

-         Mit welchen alter fangen bei ihnen Menschenrechte an

-         Ist Ihnen bewusst gewesen welche folgen für die Heimkinder entstanden sind

-         War Ihnen der sexuelle Missbrauch bekannt.

-         Wie ist die Behandlung die Kindern in den Heimen zukam, mit der christlichen Lehre des Ordens zu vereinbaren?

-         War Ihnen bekannt, dass körperliche Züchtigung bereits in den 50er Jahren, zumindest in Heimen in NRW ausdrücklich verboten war?

-         Wer hat Ihnen aufgetragen, Kinder die Ihrer Fürsorge unterstellt waren, zu misshandeln?

-         Warum sind Sie, als Mitglied eines Christlichen Ordens nicht dem Gebot der christlichen Nächstenliebe gefolgt?

-         Warum wurden Ausbildungen nur in den untersten Berufsgruppen angeboten

-         Wie können Sie mit der ungeheuren Schuld, die Sie auf sich geladen haben leben?

Bethanien Kinder- und Jugenddorf Waldniel

Ungerather Straße 1-15

41366 Schwalmtal

Tel: 02163 - 4902-0

 

Eidesstattliche Versicherung.

 

 

Ich Schwester Johanna Scheidtweiler (Sr. Michaela) lege Zeugnis ab das Kind Hans-Bert (Johann Lambert Beckers)

in der Zeit von 1963-1970 in unregelmäßigen Abständen mit meinen Hausschuhen, Kochlöffel oder andere Gegenständen im Haupthaus gezüchtigt zu haben und anschließend in ein Zimmer für längere Zeit eingesperrt zu haben.

Ich lege Zeugnis ab, ihn öfter in einem Zimmer unter der Aula für mehre Stunden eingesperrt zu haben damit er seine Hausaufgaben alleine machen musste.

Ich lege Zeugnis ab seine Post von seiner Mutter nicht an ihm weitergeleitet zu haben und die Fragen seiner Mutter nicht beantwortet habe.

Ich lege Zeugnis ab, nicht die Gruppenschwester von ihm gewesen zu sein und meine Züchtigungen an ihm auf Verlangen anderer Ordensschwestern beeinflusst worden bin.

Ich lege Zeugnis ab, ihm nach seinem Fluchtversuch die zusammengeknotete Bettwäsche eingesammelt habe und mich nicht um dessen gesundheitlichen  Zustand erkundigt habe.

Ich lege Zeugnis ab, ihn gegen seinen Willen Zwangsmissionieren wollte.

Ich lege Zeugnis ab, ihn gequält, erniedrigt und entwürdigt habe, um ihn Disziplin, Gehorsam, Fleiß, Sauberkeit, Unterordnung und den Glauben an meinen Gott aufzuzwingen.

Ich lege Zeugnis ab, ihn große Angst eingejagt zu haben "Durch die Drohung mit Gott", denn dadurch hatte ich ihn unter Kontrolle, auch seine Gedanken und Gefühle.

Ich lege Zeugnis ab, ihn nicht geschützt zu haben wenn die Gruppenschwester oder die Nachhilfelehrerin auf ihn eingeschlagen haben.

Ich lege Zeugnis ab, ihn mit Essenentzug bestraft zu haben.

Ich lege Zeugnis ab, meine Aufsichtspflicht ihm gegenüber schwer verletzt zu haben.

Ich lege Zeugnis ab, ihn nicht geschützt zu haben wenn die Klassenlehrer/in in der Schule mit einem Bambusstock auf ihn eingeschlagen hat.

Ich lege Zeugnis ab, ihn mit 13 Jahren gegen seinen Willen in ein anderes geschlossenes Heim für schwererziehbare Jungen verlegt habe obwohl ich wusste das dort die Erziehungsmethoden noch viel brutaler waren.

Ich lege Zeugnis ab, ihn mit 13 Jahren bewusst gegen seinen Willen von seinem Bruder getrennt habe.

Ich lege Zeugnis ab, ihm bewusst durch meine Erziehungsmethoden für sein weiteres Leben ihn schwer traumatisiert zu haben.

Ich lege Zeugnis ab, ihm und anderer Kinder  schwer gegen die Menschlichkeit verstoßen habe.

Datum:  Unterschrift:

 

Dieses Schreiben per Einschreiben ist von der Nonne ignoriert worden!

 

VStGB §7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Warum?


Ohne Kommentar

1966 Hier hat die Gesellschaft total versagt.

 

Die "Schwarze Pädagogik" ist durch Mittel wie


Bedrohung, Unwahrheiten, Manipulation, Heimlichkeit, Liebesentzug, Misstrauen, Demütigung, Verachtung, Spott, Isolierung, Beschämung,  Täuschungen, Gewaltanwendung bis hin zur Folter

geprägt..

 

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dass die Nonnen über Recht und Unrecht wie Götter bestimmen;

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dass der Groll der Nonnen aus ihren eigenen Konflikten stammt;

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dass sie das Kind dafür verantwortlich machen;

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dass die Nonnen Gewalthaber des abhängigen Kindes sind;

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dass die Nonnen die Gefühle des Kindes als eine Gefahr sehen;

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dass man dem Kind so früh wie möglich seinen "Willen brechen" müsse;

 

Zur "Schwarzen Pädagogik" gehört es,  Kinder falsche Standpunkte zu vermitteln.

Diese werden von den Kindern respektvoll übernommen und unbewusst weitergegeben wie…

 

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dass die Nonnen keine Kränkung ertragen würden;

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dass der heilige Geist alles sieht;

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dass die Nonnen triebfreie und unschuldige Wesen seien;

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dass Nonnen von vornherein als Nonnen Achtung verdienen;

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dass die Nonnen immer Recht hätten;

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dass Zärtlichkeiten schädlich seien;

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dass Gehorsam willensstark mache;

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dass ein hohes Selbstwertgefühl schädlich sei;

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dass ein niedriges Selbstwertgefühl zur Barmherzigkeit führe;

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dass Strenge und Gefühlsleere eine gute Vorbereitung fürs Leben bedeuten;

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dass unredliche Dankbarkeit segensreicher sei als ernsthafte Undankbarkeit;

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dass man die Böswilligkeit mit Zurückhaltung abschalten könne;

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dass der Körper etwas Schmutziges und Peinliches sei;

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dass überschwängliche Gefühle schädlich seien;

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dass das Pflichtgefühl Liebe bilde.

 

 

Aus vaterlosen Familien stammen: ...

63% der jugendlichen Selbstmörder,
71% der schwangeren Teenager,

90% aller Ausreißer und obdachlosen Kinder
70% der Jugendlichen in staatlichen Einrichtungen
85% aller jugendlichen Häftlinge
71% aller Schulabbrecher
75% aller Heranwachsenden in Drogenentzugszentren

Diese Zahlen stammen aus empirischen Untersuchungen in den USA.

Wir ehemaligen fordern die gleiche Untersuchung für Kinderheime!

»Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.«

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 5    10. Dezember 1948

Folter wird in der UN-Konvention gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung wie folgt definiert: »Unter Folter im Sinne dieser Erklärung ist jede Handlung zu verstehen, durch die eine Person von einem Träger staatlicher Gewalt oder auf dessen Veranlassung hin vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erzwingen, sie zu bestrafen oder sie oder andere Personen einzuschüchtern. Nicht darunter fallen Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich in einem mit den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen zu vereinbarenden Maß aus gesetzlich zulässigen Zwangsmaßnahmen ergeben, diesen anhaften oder als deren Nebenwirkungen auftreten.« Zweck und Ziel der Folter Das Ziel der Folter ist es, ihr Opfer in eine Situation extremer Ohnmacht und größten Schmerzes zu bringen. Das Erhalten einer Aussage ist bloß vordergründiges Ziel der Folterungen. Bei Geständnissen unter Folter handelt es sich um mehr als um die Preisgabe von Informationen und den Verrat von Menschen: Zu gestehen beinhaltet, den Folterer als Herrscher anzuerkennen. Im Geständnis bricht der letzte Widerstand des Gefangenen, wird das letzte ihm noch Eigene entfremdet. Unter der Folter nicht zu sprechen ist die letzte Möglichkeit, die eigenen Grenzen und die eigene Identität zu wahren. Die Folterer versuchen gezielt, diesen Widerstand zu brechen, um damit das Erleben von Identität zu zerstören. Deshalb geht die totale Demütigung und Zerstörung der Person auch dann weiter, wenn die angeblich gesuchten Informationen von ihr längst gegeben wurden. Folter ist ein Angriff auf die grundlegenden menschlichen psychischen und sozialen Funktionen. Die Zufügung von Schmerz hat den Zweck, letztendlich die Persönlichkeit des Opfers zu zerstören. Folter soll das Empfinden ihres Opfers, Teil einer menschlichen Gemeinschaft zu sein, Pläne und Hoffnungen für die Zukunft zu haben, vernichten. Die Destruktion der Persönlichkeit des Opfers betrifft auch jene, die mit ihm zusammen leben. Indem Beziehungen des Folterüberlebenden zu seiner Familie, seinen Freunden und Kollegen nachhaltig gestört werden, wird sein soziales Umfeld in Mitleidenschaft gezogen. So kann Folter den Zusammenhalt von Familien und ganzen Gemeinden beschädigen.

 

 

 

 

ORDENSKORRESPONDENZ 47. Jahrgang 2006, Heft 2
- Schuldanerkenntnis -  

 

Zeitschrift für Fragen des Ordenslebens

 

... "Die Fakten sind eindeutig. Die Orden praktizierten genauso körperliche Züchtigung; sie benutzten Strafen zur Demütigung der Kinder; die Werte, die sie vermittelten, halfen den Kindern nicht, freie und selbstständige Persönlichkeiten zu werden, sondern zerstörten in vielen das für die seelische Entwicklung so notwendige Grundvertrauen in erwachsene Bezugspersonen."

Prügelstrafe ...

Ludwig Emil Grimm schreibt 1834 über seinen Lehrer: »Wir bekamen oft Schläge. beinahe alle Tage. Er hatte Stöcke und kurze lederne Peitschen. denen er Namen gegeben hatte.« Über 200 Jahre später. 1946. verbietet Hessen als erstes Bundesland - neben West-Berlin und der Sowjetischen Besatzungszone - das Züchtigungsrecht für Lehrer. Viele Elternbeiräte sind gegen das Verbot: »Gerade in dieser Zeit dem Lehrer das stärkste Mittel zur Aufrechterhaltung der Zucht zu nehmen. ist mehr als bedenklich für die Schule und das Wohl unserer Kinder«. heißt es im Beschluss des Elternbeirats Storndorf vom Dezember 1949. Erst in den 1970er Jahren heben alle westdeutschen Länder das Züchtigungsrecht auf.
 

Lithografie: T. Hosemann, 1842, Bildarchive Preußischer Kulturbesitz, Berlin

 

Kommentar:

Es wird nicht verstanden das die Heimerziehung generell gegen die Menschenrechte verstößt. Spätestens wenn die Biografien aller Heimkinder ausgewertet sind kann dies  erst verstanden werden. Je länger eine Kind in einem Heim leben muss (nicht darf)  um so schlechter ist die Prognose.

 

 

   

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Stand: 13.02.12