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13.07.09

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Beckers

Reststrauch 63
41199 Mönchengladbach

West Germany

 heimkinder@freenet.de

 

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Fragen Sie nach den Kontodaten bitte per Email. Vielen Dank

 

Akten / Fakten:

 

Falls auch Sie in Ihrer Kindheit unter dem Unrecht und unter der Willkür von Nonnen heute noch leiden und Sie Ihre Geschichte veröffentlichen wollen, ist dies auf dieser Webseite unter Beiträge möglich. Zu Ihrem Schutz können Sie dazu auch ein Pseudonym verwenden. Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf.

 

Bezüglich meiner Arbeit sind wir auf Informationen angewiesen, aus den Bereichen:

 

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Misshandlungen in  Kinderdörfern/-heimen

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Zeugenaussagen von Erziehern

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Reuige Nonnen

 

Sämtliche Zuschriften werden absolut vertraulich behandelt. Ohne Ihre Zustimmung werden keine persönlichen Daten veröffentlicht.

 

Hartnäckig hält sich das Gerücht, grundsätzlich jede Webseite müsse nach § 6 TDG mit einer Anbieterkennzeichnung versehen werden. Doch der Gesetzgeber hat nichtgeschäftsmäßige Angebote ausdrücklich von der Anbieterkennzeichnung freigestellt. Aufgrund dieser Beschränkung auf geschäftsmäßige Angebote steht zumindest außer Frage, daß es eben nicht und niemals der vielfach behauptete Wille des Gesetzgebers war, daß von der Anbieterkennzeichnungspflicht alle Angebote betroffen sind

Wer braucht kein Impressum?

Eine rein private Webseite benötigt kein Impressum nach § 6 TDG, solange sie nicht geschäftsmäßig betrieben wird und keine Hinweise auf Produkte, geschäftsmäßige oder kommerzielle Angebote enthält. In diesem Fall ist der Betreiber der Webseite Nutzer eines Teledienstes, da er den Teledienst seines Service-Providers nutzt, um Informationen zu veröffentlichen. Um dies zu verdeutlichen hat der Gesetzgeber in § 3 TDG das Veröffentlichen von Informationen ausdrücklich der Nutzung von Telediensten zugeordnet:

 

 
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Stand: 11.07.09