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Beckers
Reststrauch 63
41199 Mönchengladbach
West Germany
heimkinder@freenet.de
Unterstützung:
Fragen Sie nach den Kontodaten bitte per Email. Vielen Dank
Akten / Fakten:
Falls auch Sie in Ihrer Kindheit unter dem Unrecht und unter der Willkür
von Nonnen heute noch leiden und Sie Ihre Geschichte veröffentlichen
wollen, ist dies auf dieser Webseite unter
Beiträge möglich. Zu Ihrem Schutz können Sie dazu auch ein Pseudonym
verwenden. Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf.
Bezüglich meiner Arbeit sind wir auf Informationen angewiesen, aus den
Bereichen:
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Misshandlungen
in Kinderdörfern/-heimen |
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Zeugenaussagen von Erziehern |
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Reuige Nonnen |
Sämtliche Zuschriften werden absolut vertraulich behandelt. Ohne
Ihre Zustimmung werden keine persönlichen Daten veröffentlicht.
Hartnäckig hält sich das
Gerücht, grundsätzlich jede Webseite müsse nach § 6 TDG mit einer
Anbieterkennzeichnung versehen werden. Doch der Gesetzgeber hat
nichtgeschäftsmäßige Angebote ausdrücklich von der Anbieterkennzeichnung
freigestellt. Aufgrund dieser Beschränkung auf geschäftsmäßige Angebote steht
zumindest außer Frage, daß es eben nicht und niemals der vielfach behauptete
Wille des Gesetzgebers war, daß von der Anbieterkennzeichnungspflicht alle
Angebote betroffen sind
Wer braucht kein Impressum?
Eine rein private Webseite benötigt kein Impressum nach § 6 TDG,
solange sie nicht geschäftsmäßig betrieben wird und keine Hinweise auf
Produkte, geschäftsmäßige oder kommerzielle Angebote enthält. In diesem
Fall ist der Betreiber der Webseite Nutzer eines Teledienstes, da er den
Teledienst seines Service-Providers nutzt, um Informationen zu
veröffentlichen. Um dies zu verdeutlichen hat der Gesetzgeber in § 3 TDG
das Veröffentlichen von Informationen ausdrücklich der Nutzung von
Telediensten zugeordnet:
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